PERSONALVERRECHNUNG

Die Kernaufgabe der Personalverrechnung bildet die monatliche Lohn- und Gehaltsverrechnung Ihrer Mitarbeiter sowie die laufende Beratung in allen Agenden des Arbeits-, Sozialversicherungs- und des Steuerrechts.

  • An,- Ab- und Änderungs-Meldungen
  • laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Führung und Verwaltung der Lohnkonten inkl. Nichtleistungszeiten (Urlaubs- und Krankenstands-Verwaltung)
  • Anpassung und Änderung der kollektivvertraglichen Ansprüche (Berufsjahrvorrückung, Lehrjahrwechsel,…)
  • Erstellung der monatlichen Buchungs-Belege und Dateien zur Übernahme in die laufende Finanzbuchhaltung
  • monatliche Erstellung und Übermittlung von Meldungen an die Behörden
  • Erstellung von Jahreslohnzettel, §109a EStG Mitteilungen, Jahresbeitragsnachweisen und Kommunalsteuererklärungen
  • Erstellung von Endabrechnungen bei Austritt sowie die entsprechenden Meldungen an die Behörden
  • Vertretung bei gemeinsamer Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben und Korrespondenz mit Behörden
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