Sie wollen sich Geld vom
Staat retour holen?
Gerne helfe ich bei Ihrer Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich)!
ARBEITNEHMERVERANLAGUNG
MEIN LEISTUNGSSPEKTRUM FÜR SIE ALS PRIVATPERSON ERSTRECKT SICH AUCH AUF BERATUNGS- UND UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN BEI DER ARBEITNEHMERVERANLAGUNG (STEUERAUSGLEICH).
Berücksichtigt werden können:
- Sonderausgaben (z.B. Spenden, Kirchenbeitrag)
- Werbungskosten (z.B. Kosten für Aus- und Fortbildung)
- außergewöhnliche Belastungen (z.B. Kinderbetreuungskosten)
SIE KÖNNEN IHRE ARBEITNEHMERVERANLAGUNG SOWEIT AUCH SELBST MACHEN, BESUCHEN SIE DAZU DIE SEITE HTTP://WWW.BMF.GV.AT/AANV.
IN WEITERER FOLGE KANN ICH SIE BEI DER ÜBERMITTLUNG DER ERKLÄRUNG AN DAS FINANZAMT UNTERSTÜTZEN, IHREN BESCHEID AUF RICHTIGKEIT PRÜFEN UND SCHLUSSENDLICH DIE ANTRÄGE AUF RÜCKZAHLUNG ERLEDIGEN.